In seiner Sitzung des Kabinetts am 17. April 2020 hat der Freistaat Sachsen eine Lockerung der Beschränkungen des öffentlichen Lebens beschlossen. Ab dem 20. April 2020 bleibt die Kontaktbeschränkung bestehen, die Ausgangsbeschränkungen dagegen fallen weg. Weiterhin ist es Pflicht, im ÖPNV und im Einzelhandel eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Die neue Corona-Schutz-Verordnung gilt bis einschließlich 3. Mai 2020.
Eine passende Mund-Nasen-Bedeckung kann eine Maske aus Papier, Zellstoff oder Textilien sein. Es können auch Schals oder Tücher, die Mund und Nase bedecken, vorübergehend als Schutz gegen eine Tröpfcheninfektion dienen. Auch selbst angefertigte textile Bedeckungen sind geeignet. Fahrscheinkontrolleure und Infoteams sind stichprobenartig in den Fahrzeugen unterwegs und weisen Fahrgäste ohne Mund-Nasen-Bedeckung freundlich auf ihr Versäumnis hin.
Quelle: Dresdner Verkehrsbetriebe AG