Das Bundesarbeitsministerium hat gemeinsam mit den Trägern der gesetzlichen Unfallhilfe einen bundesweit verbindlichen betrieblichen Standard zum Infektionsschutz entwickelt. Dieser beschreibt die notwendigen zusätzlichen Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor dem Coronavirus. Damit soll ein Beitrag geleistet werden, den Beschäftigten die notwendige Sicherheit an ihrem Arbeitsplatz zu geben.
Konkret sind u.a. folgende Maßnahmen aufgeführt:
– Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 m, wenn dies nicht möglich ist, alternative Schutzmaßnahmen
– Büroarbeit nach Möglichkeit im Homeoffice
– ausreichende Möglichkeiten für Händehygiene zur Verfügung stellen
– Reinigungsintervalle der Sanitär- und Pausenräume anpassen
– Betriebliche Regelungen für Umgang mit Verdachtsfällen treffen (Beschäftigte mit Symptomen sind aufzufordern, umgehend das Betriebsgelände zu verlassen und für ärztliche Abklärung zu sorgen)
– Mund-Nasen-Schutz zur Verfügung stellen, wenn Kontakt zu anderen Personen unvermeidbar ist
– Umfassende Kommunikation über eingeleitete Arbeitsschutzmaßnahmen sicherstellen
Das BMAS geht davon aus, dass die Pandemie über einen längeren Zeitraum eine Herausforderung an den Infektionsschutz bei der Arbeit darstellt und wird daher einen zeitlich befristeten Beraterkreis einrichten, um zeitnah und koordiniert auf die weitere Entwicklung der Pandemie reagieren und ggf. notwendige Anpassungen vornehmen zu können.
Quelle: Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) e.V.