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VDV-Position und Forderungen zur Corona-Pandemie

Der seitens der politischen Entscheidungsträger eingeleitete Gesundheitsschutz infolge der Corona-Pandemie hat zu drastischen Einschränkungen des öffentlichen Lebens und der Wirtschaft geführt.
Aktuell haben viele ÖPNV- und SPNV-Unternehmen in Abstimmung mit den Aufgabenträgern bzw.Bestellern ihr Leistungsangebot deutlich reduziert. Bei einer Entscheidung des Bundes und der Länder, dass das gesellschaftliche Leben über die Lockerung der Kontaktbeschränkungen wieder allmählich normalisiert wird, ist aus Sicht der Verkehrsunternehmen ein schrittweises Vorgehen und eine frühzeitige Information und Abstimmung notwendig, damit die Verkehrsunternehmen rechtzeitig die Vorbereitungen für den betrieblichen Hochlauf umsetzen können. Die eigentlichen Herausforderungen für die Verkehrsunternehmen sind, dass
– die Fahrgäste einen Abstand untereinander einhalten können,
– die Verfügbarkeiten der Fahrzeuge wiederhergestellt werden,
– ausreichend Personal zur Verfügung steht.

Die Unternehmen benötigen für die Rückkehr zum Normalbetrieb ca. sieben bis vierzehn Tage, um Dienst und Fahrpläne anzupassen und zusätzliche Fahrzeuge wieder einsatzbereit zu machen.
Um einen auf die Situation angepassten Betrieb im ÖPNV anbieten zu können, sind folgende Aspekte u.a. durch die zuständigen Gesundheitsämter, Schul- und Aufgabenträger möglichst gemeinsam mit den zuständigen Verkehrsunternehmen abzustimmen und zu entscheiden:

– Frühzeitige Information und Einbindung in Planungen der Schulbehörden, um mit einem zeitlichen Vorlauf den Beginn des Normalbetriebes umsetzen zu können.
– Maßnahmen für eine zwingend notwendige Entzerrung der Spitzenzeiten im Berufs- und Schülerverkehr.
– Entscheidung darüber, ob das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes notwendig ist, da sich eine Unterschreitung des Abstandsgebotes nicht in allen Situationen vermeiden lässt.
– Abstimmung darüber, dass auch in der ersten Hochlauf-Phase kein Fahrausweisverkauf durch das Fahrpersonal erfolgt.
– Vereinbarungen über finanzielle Ausgleiche der aufgrund der gesundheitlichen Sicherungsmaßnahmen zwischenzeitlich entfallenen Einnahmen, insbesondere zur Sicherstellung von Mobilität in der Zukunft.
– Abgestimmte Kommunikationsmaßnahmen und weitere begleitende Maßnahmen, um die Fahrgäste an die Einhaltung der Hygieneregeln des Robert-Koch-Instituts zu erinnern. Gleichzeitig gilt es, die positive Wahrnehmung des ÖPNV zu stützen, um zu früheren Fahrgastzahlen zurückzukommen und die Anforderungen auch an die CO2-Einsparung zu erfüllen.

Quelle: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV)

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