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Beihilfe aufgrund Urteil?

Auch Zuschüsse die aufgrund von Gerichtsurteilen zu gewähren sind, können unzulässige Beihilfen sein (EuGH, 04.03.2020, C-586/18 P und C-587/18 P).

Verstoß gegen Beihilferecht

Ein italienisches Gericht verurteilte einen öffentlichen Auftraggeber, eine für Verkehrsdienste zu zahlen. Der EuG verpflichtete das Verkehrsunternehmen zur Rückzahlung wegen Verstoßes gegen das Beihilferecht.

Ausgleichsmaßnahme auch durch Urteil

Zu Recht! Auch Gerichtsurteile, die Unternehmen eine Ausgleichsleistung zusprechen, können Beihilfen sein, wenn sie nicht die Altmark-Trans-Kriterien des EuGH einhalten.

In dem entschiedenen Fall fehlte es daran. Der EuGH bestätigte, dass das Unternehmen zur Rückzahlung verpflichtet ist.

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Autor ist Herr Dr. Laurence Westen, Kanzlei Keuking Kühn Lüer Wojtek

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