Die Corona-Krise macht auch vor der Schiene nicht halt.
Derzeit wird in einer Reihe von Eisenbahnverkehrsunternehmen aller Sparten über
die Einführung von Kurzarbeit diskutiert. Um die wirtschaftlichen Nachteile
durch das Kurzarbeitergeld für ihre Mitglieder möglichst gering zu halten,
fordert die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) von den über 50
Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU), die Tarifvertragspartner der GDL sind, den
Abschluss eines Tarifvertrages zur Regelung der Einkommensbedingungen bei
Kurzarbeit (TV Kurzarbeit) und einem Kündigungsverzicht für die Zeit der
Pandemie.
Der TV Kurzarbeit enthält als zentrales Element den Schutz vor
betriebsbedingten Kündigungen während der Ankündigungsfrist, der Kurzarbeit selbst
und bis drei Monate nach deren Beendigung. „Mit der Einführung von Kurzarbeit
geht nicht automatisch ein Schutz vor betriebsbedingten Kündigungen einher“ so
Weselsky. „Darum wollen wir einen umfassenden Kündigungsschutz tarifvertraglich
vereinbaren. Von der von uns gewählten Formulierung sind übrigens auch
betriebsbedingte Änderungskündigungen erfasst.“
Ein weiterer wesentlicher Bestandteil des TV Kurzarbeit ist der Anspruch auf
einen Zuschuss zum Kurzarbeitergeld. „Dadurch werden unabhängig von der Höhe
der angeordneten Kurzarbeit stets 90 Prozent des Nettoentgelts erzielt, das der
Arbeitnehmer ohne Kurzarbeit erzielt hätte“, so der GDL-Bundesvorsitzende Claus
Weselsky. Eine solche tarifvertragliche Regelung besteht bisher nur bei der DB.
Die GDL will die Forderung nun auch gegenüber allen anderen Tarifpartnern
erheben.
Der Zuschuss zum Kurzarbeitergeld soll außerdem um die entfallenden Zulagen für
Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sowie der Fahrentschädigung erhöht
werden. Dadurch würde sich das Gehalt während der Kurzarbeit aus dem
zeitanteiligen Monatstabellenentgelt, dem Kurzarbeitergeld und dem Zuschuss
inklusive dessen Erhöhungsbetrag zusammensetzen. Das so zusammengesetzte
Entgelt wird vom Arbeitgeber zum tarifvertraglich festgelegten Termin gezahlt.
„Lokomotivführer Zugbegleiter, Gastronomiemitarbeiter Disponenten und Ausbilder
halten in der Krise als Helden des Alltags den Betrieb aufrecht“, so Weselsky.
„Sie verdienen höchsten Respekt und Anerkennung, aber auch ganz konkret
weitgehenden Schutz vor finanziellen Nachteilen und sozialen Ängsten. Dies
stellen wir mit dem TV Kurzarbeit sicher und erwarten die Zustimmung der
Arbeitgeber.“
Der Tarifvertrag Kurzarbeit steht noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch
die Bundestarifkommission der GDL.
Quelle: Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL)