Aufgrund der sich zuspitzenden COVID-19-Pandemie haben Vorstand und Gesamtbetriebsrat der Daimler AG beschlossen ab 6. April 2020 Kurzarbeit für einen Großteil der Produktion und ausgewählte Verwaltungsbereiche zu beantragen. Damit reagiert das Unternehmen auf die weitreichenden Auswirkungen des Corona-Virus und die daraus resultierenden zunehmend schwierigen wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen. Unternehmensleitung und Betriebsrat haben sich deshalb darauf geeinigt, die bestehenden Maßnahmen zu erweitern und zunächst bis zum 17. April 2020 in Kurzarbeit zu gehen.
Von der Kurzarbeit sind sowohl Pkw-, Transporter- und Nutzfahrzeug-Werke des Unternehmens in Deutschland betroffen. Notwendige Grundfunktionen sowie Zukunftsthemen und strategische Projekte sind von der Kurzarbeit ausgenommen, um nach der Krise wieder voll durchstarten zu können. Die konkrete Ausgestaltung der Kurzarbeit wird jetzt standortspezifisch in lokalen Betriebsvereinbarungen geregelt, die gemeinsam mit dem Betriebsrat abgeschlossen werden.
Unternehmensleitung und Gesamtbetriebsrat beobachten die Lage stetig und werden, wenn notwendig, weitere Maßnahmen einleiten. Für die europäischen Standorte gelten die länderspezifischen Regelungen.
Quelle: Daimler AG