Die Dittmeier Versicherungsmakler GmbH – Spezial-Versicherungsmakler für Omnibusunternehmen – hat mit nahezu allen Versicherern, die Busse versichern, eine Regelung erreicht, dass auch ohne amtliche Abmeldung Busse ab sofort von den Kfz-Versicherungskosten weitgehend befreit sind. „Damit reagieren wir auf die Situation, dass aktuell viele Busbetriebe versuchen, bei der Kfz-Zulassungsstelle ihre Busse abzumelden, um dort auf verschlossene Türen zu stoßen“, erläutert Thomas Dittmeier, Geschäftsführer der Dittmeier Versicherungsmakler GmbH für Omnibusunternehmen.
Die wichtigsten Punkte der Regelung:
• Sofern möglich, sollten Busse ab dem Zeitpunkt, zu dem sie nicht mehr eingesetzt werden können, amtlich stillgelegt werden. Bei Reisebussen kommt neben der Einsparung der Versicherung noch die Ersparnis bei der Kfz-Steuer hinzu.
• Falls eine amtliche Abmeldung nicht mehr möglich ist, weil z.B. die Zulassungsstelle geschlossen ist, reicht eine Nachricht per Mail/Fax mit den ruhenden Fahrzeugen und dem Zeitpunkt, ab wann die Fahrzeuge nicht mehr eingesetzt werden können. Diese Fahrzeuge gelten dann als intern stillgelegt.
• Die Regelung für Beitragsgutschriften OHNE amtliche Abmeldung gilt je Versicherung etwas verändert.
• Sowohl amtlich als auch intern stillgelegte Busse erhalten für die Dauer der Standzeit eine Ruheversicherung, so dass diese gegen die wichtigsten Risiken versichert gelten.
Allen Nicht-Kunden rät Dittmeier: Zeigt sich die Versicherung nicht kulant, dann sollten sie sich bei ihren Verhandlungen auf die Regelung beziehen. Damit sollten sie Erfolg haben. Gegebenenfalls hilft ihnen Dittmeier bei der Durchsetzung.
Quelle: Dittmeier Versicherungsmakler GmbH