Ab 1.1.2020 gelten neue EU-Schwellenwerte für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen. Die EU-Kommission veröffentlichte die geänderten Schwellenwerte am 31.10.2019 im Amtsblatt der EU.
EU-Schwellenwerte sinken
Die künftigen EU-Schwellenwerte (netto ohne Umsatzsteuer) sinken im Vergleich zu den Schwellenwerten für 2018 und 2019 in allen Bereichen (siehe Abbildung)
Autorin ist Frau Dr. Ute Jasper, Partnerschaft Heuking Kühn Lüer Wojtek