Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) hat Teile des am 15.11.2019 im Deutschen Bundestag beschlossenen Klimaschutzgesetzes als Eingriff in den fairen Wettbewerb im Verkehrssektor und als Rückschlag für saubere Mobilität kritisiert. Die Busbranche unterstützt ausdrücklich das Ziel, die Emissionen im Verkehrssektor zu reduzieren. Die Abgeordneten haben aber mit ihrem Votum für das vorliegende Paket der Bundesregierung eine einseitige Bevorteilung der Bahn im Fernverkehr auf den Weg gebracht. Diese geht ganz direkt zu Lasten der Unternehmen im Fernlinien- und im Gelegenheitsverkehr im Bussektor. Damit wird ausgerechnet die laut Umweltbundesamt klimafreundlichste Mobilitätsoption im Fernverkehr benachteiligt. Der bdo kündigt vor dem Hintergrund der Entscheidung an, gegen die steuerliche Benachteiligung der Busse im Fernverkehr zu klagen.
„Wir befürworten die Anstrengungen der Bundesregierung für mehr Klimaschutz aus voller Überzeugung. Aber: Das Klimaschutzgesetz darf nicht zu einem staatlichen Subventionsprogramm für die angeschlagene DB werden. Da die Bundesregierung an diesem Punkt leider nicht zurück zur Vernunft findet, werden wir nun eine Klage im Namen der betroffenen Busunternehmen anstreben“, sagte bdo-Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard zu dem Ergebnis im Bundestag. „Wir haben als Busbranche von Anfang an unsere Unterstützung dafür zum Ausdruck gebracht, dass die umweltfreundliche Mobilität auf der Schiene durch eine kluge Reduzierung der Mehrwertsteuer mit neuen Vorteilen im Wettbewerb gegen die Emissionstreiber Flieger und Pkw gefördert wird. Dabei darf es aber nicht zu einem Nachteil für die direkten Wettbewerber im Busverkehr kommen. Das verstößt gegen die Prinzipien der Marktwirtschaft, gegen das Gebot der steuerlichen Gleichbehandlung und gegen geltendes Recht. Und es bringt soziale Ungerechtigkeit mit sich, wenn Investment-Bankerinnen und Investment-Banker in der 1. Klasse der DB massiv entlastet werden, während beispielsweise Pflegerinnen und Pfleger im Fernbus keinen Steuernachlass erhalten.“ Leonard führte weiter aus: „Das Klimapaket mag gut gemeint sein, in seiner Wirkung richtet es sich aber an diesem Punkt ganz direkt gegen den öffentlichen Personenverkehr mit Bussen – und damit gegen die sauberste Mobilitätsoption im Fernverkehr überhaupt.
Wir sollten es den Menschen leichter machen, sich für den Bus zu entscheiden – und damit gegen Pkw oder Flieger. Daher wäre ein positiver Impuls in Form einer Reduzierung der Mehrwertsteuer auch hier zwingend.“
Auf entsprechende Kritik an der Benachteiligung des Bussektors im Vergleich zur Schiene reagierten Stimmen aus Bundesfinanz- und Bundesverkehrsministerium zudem mit dem Verweis darauf, dass der Bussektor keine Maut entrichten müsse. Der bdo lehnt diese willkürliche Verknüpfung der Themen ab und sieht darin ein gezieltes Ablenkungsmanöver. Die Ausführung ist zudem inhaltlich irreführend.
Christiane Leonard sagte zum Hinweis auf einen konstruierten Zusammenhang zwischen der Mehrwertsteuer und einer Busmaut: „Die vernünftigen Stimmen in Politik, Wirtschaft und Bevölkerung sind sich doch einig darin, dass wir derzeit deutliche Anstrengungen unternehmen müssen, um die Umwelt und das Klima besser zu schützen. Der öffentliche Personenverkehr mit Bussen ist – auch darin besteht Konsens – ein entscheidender Treiber dafür. Insofern ist schon der Gedanke an eine Busmaut im Grunde lachhaft. Wie soll man das denn den Wählerinnen und Wählern erklären, wenn ausgerechnet der saubere Bus zusätzlich belastet wird. Zudem tragen Busse ihre Wegekosten durch Steuern und Abgaben bereits. Der Vergleich zum Trassenentgelt hinkt, da wir ja auch nicht über eine eigene Infrastruktur mit Dauervorfahrtszeichen verfügen, wie es im Schienenverkehr der Fall ist.“
Quelle: Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer