VDV: Geplante Grundsteuerreform belastet Bus und Bahn

Durch den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Grundsteuerreform, der morgen dem Bundesrat zur Abstimmung vorliegt, drohen den ÖPNV- und Eisenbahnunternehmen Mehrbelastungen in zweistelliger Millionenhöhe. Der VDV fordert, die umweltfreundlichen Verkehrsträger Bus und Bahn im Sinne der Verkehrswende nicht mit einer überproportionalen Grundsteuererhöhung zusätzlich zu belasten. VDV-Hauptgeschäftsführer Oliver Wolff: “Wenn wir die Klimaschutzziele im Verkehrssektor erreichen wollen, dann kommen solche zusätzlichen Belastungen für unsere Unternehmen zur Unzeit. Wir wollen und müssen mehr Angebote und Kapazitäten im ÖPNV und bei der Eisenbahn schaffen, doch dazu benötigen die Verkehrsunternehmen jeden Euro für eigene Investitionen. Allein der Wegfall der bisherigen Sonderbewertungsvorschriften würde im Eisenbahn- und Nahverkehr zu einer jährlichen Mehrbelastung von rund 13 Millionen Euro führen. Zusätzlich würde das neue Bewertungsrecht zu einem weiteren Anstieg der Bodenricht- und Gebäudewerte führen. Die Besonderheiten bei der Bewertung der Betriebsgrundstücke von Verkehrsunternehmen sollten erhalten bleiben.”
Grundsätzlich begrüßt der Branchenverband das verfolgte Ziel einer Modernisierung der Grundsteuer. Ablehnend reagiert der Verband auf zusätzliche Belastungen der Branche: Wolff: “Unsere Prüfung des Gesetzentwurfes hat ergeben, dass die angedachte Reform zu erheblichen zusätzlichen Kostenbelastungen für den Nah- und Eisenbahnverkehr führt. So entfallen sämtliche Sonderrichtlinien zur Bewertung von Betriebsgrundstücken von Verkehrsunternehmen. Jene beinhalten wichtige Wertabschläge für den Grund und Boden in Höhe von 70 bis 80 Prozent sowie weitere Entlastungen zur Bewertung von branchenspezifischen Gebäudeklassen wie zum Beispiel Bahnsteighallen. Diese Aufhebung erfolgt ersatzlos, sodass die Steuern für diese Grundstücke überproportional steigen – das können wir nicht nachvollziehen.”
Ferner entfällt durch weitere Änderungen der Wertabschlag von 50 Prozent für alle Grundstücke, die unmittelbar dem Öffentlichen Verkehr mit Schienenbahnen und Bussen dienen, jedoch nicht öffentlich zugänglich sind. Diese Bewertung betrifft unter anderem sämtliche Betriebshöfe, Werkstätten und Lagerhallen der Verkehrsunternehmen. Die Betriebsflächen der Verkehrsunternehmen dienen jedoch unmittelbar dem Öffentlichen Verkehr und unterliegen der Betriebspflicht, der Beförderungspflicht und dem Tarifzwang. Diese Zweckbestimmung verringert ihren steuerlichen Wert erheblich, da diese Betriebsflächen kaum veräußert werden dürfen und entstehende Mehrkosten auch nicht an die Nutzer weitergegeben werden können.
Quelle: VDV

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