Als zweiten Prüfdienstleister in Deutschland hat das
Eisenbahn-Bundesamt
(EBA)
TÜV NORD
als sogenannte
Bestimmte Stelle
(Designated Body, abgekürzt DeBo)
für das Teilsystem Eisenbahnfahrzeuge anerkannt
. Das heißt, TÜV NORD hat ab sofort die Berechtigung, Eisenbahnfahrzeuge nach den für Deutschland festgelegten Notifizierten Nationalen Technischen Vorschriften (NNTV) als vollwertiger DeBo zu zertifizieren. Der Übergang zu einem vollwertigen DeBo wurde somit erfolgreich abgeschlossen. Ein guter Zeitpunkt, denn mit Umsetzung des vierten Eisenbahnpakets in Deutschland Mitte 2020 ist für die Zulassung von Eisenbahnfahrzeugen die Zertifizierung durch eine Bestimmte Stelle verbindlich.
„Durch die erfolgreiche Anerkennung als Bestimmte Stelle und unsere weiteren bestehenden Anerkennungen sind wir auch nach Umsetzung des vierten Eisenbahnpakets und vollständiger Einführung der neuen Interoperabilitätsrichtlinie (EU) 2016/797 langfristig befugt, alle zulassungsrelevanten Tätigkeiten, die durch eine unabhängige Prüforganisation zu leisten sind, anzubieten“, erklärt Mike Walter, Leiter Bahntechnik bei TÜV NORD. Die Konformitätsbewertung als Bestimmte Stelle – das heißt festzustellen, ob ein Eisenbahnfahrzeug den NNTV und den referenzierten Normen beziehungsweise Regelwerken entspricht – erfolgt auf Basis von Nachweisdokumenten wie Spezifikationen oder praktischen Prüfberichten, die der Antragsteller einreicht. Dabei untersucht TÜV NORD das Fahrzeug in sämtlichen technischen Fachgebieten wie Fahrtechnik, Fahrzeugaufbau oder Radsatz.
Quelle: TÜV Nord Group