Das Ministerium für Verkehr teilt mit:
Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA)
soll in Zukunft
Planfeststellungs- und Anhörungsbehörde für Eisenbahnprojekte des Bundes
werden. Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt den Vorschlag des Bundes, fordert aber jährliche Zielvereinbarungen zwischen Ländern und dem EBA. Nordrhein-Westfalen hat dazu einen entsprechenden Änderungsantrag zur gestrigen Sitzung des Verkehrsausschusses des Bundesrates eingebracht.
Zurzeit sind noch die nach Landesrecht zuständigen Behörden für die Durchführung der Anhörungsverfahren zuständig. In Nordrhein-Westfalen sind das die Bezirksregierungen. Künftig soll das EBA nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung für das komplette Planfeststellungsverfahren zuständig sein, einschließlich der Anhörungen zu den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und zu den Einwendungen Betroffener. Damit regionale Besonderheiten nicht außer Acht gelassen werden, schlägt Nordrhein-Westfalen jetzt eine Ergänzung des Gesetzestextes vor: „Das Eisenbahn-Bundesamt schließt mit den Ländern jährliche Zielvereinbarungen, einschließlich verbindlicher Zeit- und Ressourcenplanungen, für die in den jeweiligen Ländern liegenden Maßnahmen.“
Der Bund verspricht sich von der Neuregelung im Eisenbahnbereich eine Reduzierung der Schnittstellen, Kosten- und Zeitersparnis und Synergieeffekte durch einheitliche Standards und Arbeitsabläufe. „Wir unterstützen diese Ziele“, so Verkehrsminister Hendrik Wüst. „Wenn aber durch die Bündelung die Vorteile der regionalen Verankerung unserer bisher zuständigen Landesbehörden verloren gehen, müssen wir sicherstellen, dass ein regelmäßiger Austausch zwischen Eisenbahn-Bundesamt und den Ländern stattfindet und dieser in verbindlichen Zielvereinbarungen mündet.“
Der Verkehrsausschuss des Bundesrates beriet gestern den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich“ (Bundesrats-Drucksache: 389/18). Der Gesetzentwurf soll die Empfehlungen des Innovationsforums Planungsbeschleunigung des Bundesverkehrsministeriums aus dem Jahr 2017 umsetzen. Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf im Bereich der Bundesschienenwege eine Regelung zur Bündelung von Anhörungs- und Planfeststellungsverfahren beim Eisenbahn-Bundesamt.
Quelle: Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen