Die
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
und der
Siemens
-Konzern haben sich nach vertrauensvollen und kooperativen Gesprächen verständigt und verzichten im Zusammenhang mit der Bestellung von neuen
U-Bahnwagen
auf eine gerichtliche Entscheidung. In einem ersten Schritt können bis zu 56 Wagen bestellt werden. Weiterhin haben beide Unternehmen vereinbart, dass bis zu 24 weitere Wagen bestellt werden können, vorausgesetzt, dass bis Mitte kommenden Jahres bereits 49 oder mehr U-Bahn-Wagen der Serie F 79 nicht mehr zur Personenbeförderung eingesetzt werden können. Für jeden nicht mehr einsatzfähigen Wagen kann die BVG entsprechende Kapazitäten nachbestellen, sofern die Nichteinsatzfähigkeit feststellt wird. Diese Feststellung der Nichteinsetzbarkeit erfolgt nach einem zwischen BVG und Siemens abgestimmten Verfahren.
Quelle: Siemens AG, BVG