Der Kampf zwischen
Uber
und Taxi-Unternehmen in
Wien
tobt seit vielen Monaten – und erreicht heute seinen vorläufigen Höhepunkt. Das Handelsgericht Wien hat in einer einstweiligen Verfügung entschieden, dass Uber künftig keine Fahrten mehr vermitteln darf, wenn dabei die Rückkehrpflicht der Mietwagenverordnung verletzt wird. Das bedeutet, dass die Mietwagen, die in Wien für Uber unterwegs sind, an ihre Betriebsstätte zurückfahren müssen, bevor sie einen neuen Fahrgast abholen können.
Im Frühjahr hatte die Vermittlungszentrale Taxi 40100 Uber wegen „Beihilfe zum systematischen Gewerberechtsverstoß“ geklagt und eine Klage auf Unterlassung, Feststellung und Urteilsveröffentlichung eingebracht.
Quelle: trendingtopics.at