Andreas Scheuer, Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, hat die ersten vier Förderbescheide zur Beschaffung von Elektrofahrzeugen und der dafür notwendigen Ladeinfrastruktur im Rahmen des Sofortprogramms "Saubere Luft 2017-2020" überreicht. Das BMVI übernimmt rund 20 Millionen Euro für die Anschaffung von insgesamt 250 Pkw, 1.500 StreetScooter, 200 weiteren Nutzfahrzeugen und zwei Bussen – inklusive der jeweils benötigten Ladeinfrastruktur mit über 1.500 Ladepunkten.
Scheuer: "Unsere Förderrichtlinie Elektromobilität kommt sehr gut an. Rund 430 Anträge haben uns erreicht. Allein mit den ersten vier Bescheiden bringen wir jetzt schon rund 2.000 Elektrofahrzeuge auf die Straße. Damit sagen wir der Luftverschmutzung in den Städten den Kampf an. Unser Ziel ist es ganz klar, Fahrverbote zu vermeiden und Mobilität zu ermöglichen."
Die Förderbescheidempfänger sind das Unternehmen Alphabet Fuhrparkmanagement GmbH in Hamburg, die Deutsche Post AG, die Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen und die Freiburger Verkehrs Aktiengesellschaft.
Unterstützt werden mit dem Förderprogramm kommunale Fahrzeugflotten, z.B. Abfall-Entsorgungsfahrzeuge, und der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV), u.a. Elektrobusse. Die Beschaffung von Elektrofahrzeugen im Taxigewerbe und bei Car-Sharing-Unternehmen wird ebenfalls gefördert. Antragsberechtigt sind neben Kommunen auch Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, z.B. Lieferdienste, Handwerker, soziale Kranken- und Pflegedienste – sofern die Kommune bestätigt, dass das geplante Vorhaben Teil eines kommunalen Elektromobilitätskonzeptes ist.
Über das Sofortprogramm "Saubere Luft 2017-2020" Der Bund hat auf dem zweiten Kommunalgipfel am 28. November 2017 mit dem "Sofortprogramm Saubere Luft" ein Maßnahmenpaket für bessere Luft in Städten aufgelegt. Für das Sofortprogramm steht 1 Milliarde Euro bereit. Gegenstand des Programms sind Maßnahmen für die Elektrifizierung des urbanen Verkehrs und die Errichtung von Ladeinfrastruktur, für die Digitalisierung von Verkehrssystemen sowie zur Nachrüstung von Diesel-Bussen im ÖPNV mit Abgasnachbehandlungssystemen. Alle Maßnahmen sollen bis 2020 Wirkung entfalten. Das Sofortprogramm soll soweit möglich auf Grundlage der bestehenden Förderrichtlinien des Bundes umgesetzt werden. Bestehende Förderprogramme werden finanziell aufgestockt.