Das Trassenpreissystem 2017/2018 der DB Netz AG ist ab sofort anzuwenden (OVG Münster, 01.12.2017, 13 B 676/17).
Neues Trassenpreissystem 2017/2018
Die DB Netz AG, die DB Regio AG und die DB Fernverkehr AG erhoben Klage gegen einen Beschluss der Bundesnetzagentur. Die Bundesnetzagentur genehmigte die Entgelte und Entgeltgrundsätze des neuen Trassenpreissystems der DB Netz AG für das Fahrplanjahr 2017/2018. Sie berücksichtigen stattdessen verstärkt die direkten Kosten der Trassennutzung und die Wettbewerbssituation der Eisenbahnverkehrsunternehmen.
Neues Trassenpreissystem vorerst anwenden!
Das OVG Münster entschied im einstweiligen Rechtsschutz und wies die Anträge des DB-Konzerns zurück. Mit der Genehmigung nach dem Eisenbahnregulierungsgesetz hängen schwierige und ungeklärte Rechtsfragen zusammen. Diese Rechtsfragen sollen dem Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben. Das genehmigte Trassenpreissystem ist ab sofort anzuwenden.
Neues Eisenbahnregulierungsgesetz
Die Änderung des Preissystems für Trassenentgelte war erforderlich, um das neue Eisenbahnregulierungsgesetz umzusetzen. Nunmehr werden Trassenentgelte nicht mehr abhängig von der Streckenausstattung erhoben. Den Volltext finden Sie hierAutoren: Dr. Ute Jasper, Leiterin der Praxisgruppe „Öffentlicher Sektor und Vergabe“ und Gesa Johanna Krohn, Sozietät Heuking Kühn Lüer Wojtek.