Viele Politiker und die derzeitige Bundesregierung glauben, dass auf Bundesebene kaum etwas für die Sicherheit und den Komfort des Fußverkehrs getan werden kann. Fuss e.V. glaubt, dass sie sich irren und hat vor den Bundestagswahlen Abgeordnete und Fraktionen angeschrieben und fragte sie nach ihrer Meinung zu sieben pragmatischen Vorschlägen. Schon die Umsetzung der drei Wichtigsten würde das Gehen in den Kommunen erleichtern und sicherer machen:
-Die generelle Anweisung in der StVO, dass Fußgängerinnen und Fußgänger Fahrbahnen „zügig auf dem kürzesten Weg quer zur Fahrtrichtung" zu überschreiten haben „und zwar, wenn die Verkehrslage es erfordert, nur an Kreuzungen oder Einmündungen“ ist nicht mehr zeitgemäß. Sie wird in der Praxis mittlerweile zu einer nicht erforderlichen Einschränkung, zum Beispiel in verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen sowie in Tempo-30-Zonen.
Insbesondere angesichts des demografischen Wandels sendet der Begriff „zügig“ an Autofahrer eine falsche Botschaft, ältere Menschen brauchen nun mal oft mehr Zeit zum Queren der Fahrbahn. Um das Satzungetüm in der derzeitigen StVO auf das Wesentliche und damit Verständliche zu reduzieren, schlägt Fuss e.V. folgende Formulierung vor: „Wer zu Fuß geht, hat Fahrbahnen unter Beachtung des Fahrzeugverkehrs zu queren“.
-An Kreuzungen ist die Situation noch unübersichtlicher: „Hand aufs Herz, kaum ein Autofahrer und nur wenige Fußgänger sind doch wirklich sattelfest bei der Frage, wann Autofahrer beim Abbiegen den querenden Fußgängern Vorrang gewähren und warten müssen“, hat Stefan Lieb, Geschäftsführer von Fuss e.V., beobachtet. Da nur die Regeln wirksam sein können, die eindeutig sind, schlägt der Verein eine klare Formulierung für § 25 Absatz 3 der StVO vor: „An Kreuzungen und Einmündungen haben Fußgänger beim Queren der Fahrbahn Vorrang gegenüber abbiegenden Fahrzeugen.“ Diese Formulierung würde auch Autofahrern das Leben erleichtern und ihren Stress mindern.
-Kommunen können bei der Gestaltung von Ortsdurchfahrten oft nicht mitreden, besonders wenn Bund, Land oder Kreis Baulastträger sind. So hat z.B. der Bund die Regelbreite von Gehwegen an Bundesstraßen in seinen Richtlinien für Ortsdurchfahrten auf 1,50 Meter festgelegt. Wenn Kommunen breitere Gehwege anlegen wollen, müssen sie die Differenz selbst bezahlen, wozu viele Gemeinden nicht in der Lage sind. „Das ist ein Maß, das teilweise noch im letzten Jahrhundert galt, aber nicht mehr dem heutigen Stand der Verkehrsplanung entspricht“, kommentiert Stefan Lieb, „wenn alle bundesweiten Regelwerke breitere Gehwege vorsehen, müssen diese Standards auch auf allen Straßen innerhalb geschlossener Ortschaften zur Anwendung kommen, damit überholtes Wissen nicht mehr in Beton gegossen wird“. Die Bundesregierung müsse deshalb ihre Regelungen für Bundesstraßen den gültigen Standards anpassen.