Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) begrüßt die Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes, wie sie vom Bundestag am 1. Juni beschlossen worden ist. Mit der Neuerung sind Entlastungsmöglichkeiten für all jene Elektro- und Plug-In-Hybridbusse verbunden, die im Öffentlichen Personennahverkehr zum Einsatz kommen. Im Detail sieht das Zweite Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes vor, dass für eBusse künftig die ermäßigte Stromsteuer von 11,42 Euro pro Megawattstunde gilt. Dies bedeutet eine Entlastung von 9,08 Euro pro Megawattstunde im Vergleich zum bisherigen Stand. Diese Umstellung folgt inhaltlich den bisherigen Vorschlägen des bdo und bringt eine Gleichstellung von Elektro- und Hybridbussen mit dem Schienenverkehr sowie mit Oberleitungsbussen.
„Mit dieser Gesetzesänderung wird ein guter und auch notwendiger Schritt für die Förderung der Elektromobilität im Öffentlichen Personennahverkehr vollzogen“, sagte Christiane Leonard, Hauptgeschäftsführerin des bdo, zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes. „Die bislang höhere Steuerbelastung für Busse mit Elektro- und Hybridantrieb im Vergleich zum Schienenverkehr war unfair und unzeitgemäß. Wir freuen uns daher, dass unsere gleichlautenden Vorschläge hier Gehör fanden“, so Christiane Leonard weiter. „Wir appellieren nun, die ebenfalls notwendige EEG-Umlageermäßigung für eBusse folgen zu lassen.“
Die Änderungen des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes treten nach der Bewilligung durch die EU-Kommission in Kraft, jedoch frühestens am 1. Januar 2018.