Am 15. Februar hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energie- und des Stromsteuergesetzes beschlossen. Es beinhaltet die lange geforderte Gleichstellung von Elektro- und Plugin-Hybridfahrzeugen mit Oberleitungsbussen und Schienenverkehr. Darauf hat der Verband Bande-Württembergischer Omnibusunternehmer (WBO) hingewiesen.
Der WBO und seine Mitglieder hatten die steuerliche Gleichstellung von E-Bussen mit Oberleitungsbussen und dem Schienenverkehr schon lange gefordert. Die Änderung muss allerdings noch im Bundestag beschlossen werden. Sie hat den Wortlaut: Artikel 4, § 9c Absatz 2: „Die Steuerentlastung beträgt 9,08 Euro für eine Megawattstunde.“
Abhängig von Fahrleistung und Stromverbrauch sowie eventueller elektrischer Heizung/Klimaanlage ergeben sich spürbare Steuerersparnisse: Bei einer Jahresleistung von 50.000 Kilometern beträgt die Entlastung rund 600 bis 700 Euro pro Fahrzeug im Jahr. Diese Zahlen können aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nach oben oder unten variieren.
„Wir freuen uns, dass die in Zukunftstechnologie investierende Omnibusbranche von der Bundesregierung durch steuerliche Gleichstellung mit der Bahn unterstützt wird. Wir haben dies schon lange angemahnt und sehen uns jetzt in unseren Bemühungen bestätigt.“, so der WBO-Vorstand für Fragen des ÖPNV, Dipl.-Wirtsch.-Ing. Ulrich Rau aus Aalen. Das dortige Unternehmen OVA hat vor Kurzem selbst einen Elektrobus in Dienst genommen.