Von der vom nordrhein-westfälischen Landtag Ende 2016 beschlossenen Änderung des ÖPNV-Gesetzes sollen auch die Bürgerbusse profitieren. In den überarbeiteten Verwaltungsvorschriften, die jetzt in die Verbändeanhörung gegeben werden, sind deutlich erhöhte Fördersätze vorgesehen. „Mit diesen Fördersätzen wollen wir die mit großem ehrenamtlichen Einsatz tätigen Bürgerbusvereine stärken und dafür sorgen, dass dieses Erfolgskonzept noch weiter wachsen kann“, sagte NRW-Verkehrsminister Michael Groschek. „Die Bürgerbusse sind eine tragende Säule des Öffentlichen Nahverkehrs gerade im ländlichen Raum.“
So soll die Organisationspauschale pro Verein von 5.000 Euro auf mindestens 6.000 Euro aufgestockt werden. Im Bereich der Förderung von Fahrzeugen ist vorgesehen, dass Bürgerbusfahrzeuge mit spezieller Vorrichtung für die Aufnahme von Rollstühlen mit mindestens 50.000 Euro gefördert werden. Bei Fahrzeugen mit zusätzlichem Niederflurbereich ist eine Mindestförderung von 60.000 Euro je Fahrzeug vorgesehen. Zudem soll eine Erhöhung dieser Fördersätze von jeweils zusätzlich mindestens 6.000 Euro erfolgen, wenn es sich um ein Erstfahrzeug handelt oder das Fahrzeug mit einem alternativen Antrieb ausgestattet ist. Darüber hinaus sollen sämtliche Fördersätze als Anreiz aufgestockt werden, wenn in dem Bürgerbus der jeweilige Verbundtarif und der NRW-Tarif angewendet oder anerkannt werden.