Nach § 66 PBefG hatte das BMVI dem Deutschen Bundestag zu berichten, ob die mit dem novellierten PBefG verfolgten Ziele erfüllt wurden und wie sich die Liberalisierung des Fernbusmarktes hinsichtlich der Sozial- und Arbeitsbedingungen ausgewirkt hat. Gerade mit Blick auf die am vergangenen Freitag im Bundesrat beschlossene Initiative zur Defakto-Abschaffung des Vorrangs der Eigenwirtschaftlichkeit wurde der Bericht seitens des bdo mit Spannung erwartet. Der Verband gab in einem Rundschreiben seine Einschätzung zum Bericht:
Ausgewogener Kompromiss
Aus dem Bericht und seiner Anlage zeige sich, dass sich das BMVI intensiv mit den zahlreichen Stellungnahmen der Länder und Verbände auseinandergesetzt hat. Zusammenfassend stellt der bdo fest, dass das BMVI den gesetzlichen Regelungsmechanismus zum Vorrang der Eigenwirtschaftlich für sachgerecht und als einen ausgewogenen Kompromiss der widerstreitenden Interessen erachtet (S. 17). ”
Deutlich unterstreiche das BMVI auf Seite 16: „(…) Dem nationalen Gesetzgeber ist es daher nicht verwehrt, eine Inhouse-Vergabe nur dann zuzulassen, wenn keine eigenwirtschaftliche Verkehrserbringung möglich ist. (…) Ferner ist zu berücksichtigen, dass auch die Erbringung von Verkehrsleistungen im ÖPNV verfassungsrechtlich durch das Grundrecht auf Berufsfreiheit (Artikel 12 GG) geschützt ist. (…) Es gibt jedoch keine verfassungsrechtlichen Anhaltspunkte, dass die Kommunen im Nahverkehr ein Versorgungsmonopol besitzen.“
Marktanteile
Besonders interessant sind für den bdo die in dem Bericht wiedergegebenen Aussagen des VDV zu den Marktanteilen (S. 16). Nach Zahlen des VDV betrug der Anteil von kommunalen Direktvergaben im Jahr 2014 88,8 %, im Jahr 2013 waren es 88,2 %. Der bdo geht davon aus, dass sich diese Steigerungsrate bis in das Jahr 2016 weiter führen lässt. Damit wäre im Jahr 2016 der deutsche ÖPNV Markt in Höhe von 90 % durch kommunale Direktvergaben abgeschottet. Die verbleibenden 10 % des ÖPNV Marktes dürften größtenteils im Ausschreibungswettbewerb an große international tätige Unternehmen, sowie an Mittelständler vergeben worden sein. Dem eigenwirtschaftlichen Genehmigungswettbewerb kommt damit lediglich noch ein verschwindend geringer Anteil (vermutlich 3-4 %) am ÖPNV zu. Diese Zahlen zeigen laut bdo, wie grotesk es sei, wenn sich Vertreter der Bundesratsinitiative zur Defakto-Abschaffung der Eigenwirtschaftlichkeit auf die Grundlage einer angeblichen „Zwangsprivatisierung des ÖPNV“ stützten.
Quelle: bdo