Die Bundesnetzagentur hat die Entgelte der DB Netz AG für die Nutzung von Zugtrassen in der Netzfahrplanperiode 2017 / 2018 genehmigt. „Mit ihrer Entscheidung hat die Bundesnetzagentur die Weichen für die Einführung eines neuen Preissystems für die DB Netz AG gestellt, das die Interessen der Verkehrsunternehmen stärker in den Mittelpunkt stellt“, erklärt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Er ergänzt: „Ich begrüße sehr, dass die DB Netz AG ein Trassenpreissystem vorgelegt hat, das Impulse für mehr Verkehr auf der Schiene setzt.“
Die Änderung des Preissystems war zur Umsetzung des Eisenbahnregulierungsgesetzes erforderlich. Zukünftig werden Trassenentgelte nicht mehr abhängig von der Streckenausstattung erhoben. Sie berücksichtigen stattdessen im stärkeren Maße die direkten Kosten der Trassennutzung durch die Eisenbahnverkehrsunternehmen und zusätzlich deren Wettbewerbssituation. Die Entgelte im Schienenpersonennahverkehr werden auf den Stand 2017 eingefroren und an die Entwicklung der Mittel gekoppelt, die den Ländern für diese Verkehre zur Verfügung stehen.