Belgien erlässt Gesetz zur Speicherung von Passagierdaten bei Bus und Bahn

Am 22. Dezember 2016 hat die erste Kammer des belgischen Parlaments laut Information des Bundesverbands Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) einem Gesetz zur Erfassung und Speicherung von Passagierdaten bei internationalen Reisen per Flugzeug, Bus, Zug und Schiff zugestimmt. Damit geht Belgien deutlich über die sogenannte PNR-Richtlinie (Passenger Name Records) hinaus, die von der EU im Frühjahr 2016 beschlossene wurde. Während die EU-Richtlinie die Speicherung der Passagierdaten für den Luftverkehr regelt, weitet die belgische Umsetzung der Richtlinie den Anwendungsbereich auch auf Bus, Zug und Schiff aus. Durch das PNR-System werden neben dem Namen des Fluggastes auch Informationen zur Buchung und Zahlungsmethode, dem Sitzplatz oder zu den Kontaktdaten gesammelt. Der Innenminister Jan Jambon plant, die Ausweitung des Anwendungsbereichs der PNR-Richtlinie auch auf die europäische Agenda zu setzen. In Deutschland, Frankreich und den Niederlanden steht man diesem Vorstoß bislang eher skeptisch gegenüber.
Nach bdo-Informationen liegen bis jetzt nur wenig konkrete Details zur notwendigen Durchfüh-rungsverordnung vor. Außerdem müsse noch geklärt werden, ob sich das Anwendungsgebiet auf den internationalen Linienverkehr beschränkt. Eine weitere große Unklarheit besteht bezüglich des kleinen Grenzverkehrs mit dem ÖPNV. Die belgische Regierung wird daher in den kommenden Monaten jeden Verkehrs-Sektor separat konsultieren. Zunächst werden der Luft- und Bahnverkehr auf der Tagesordnung stehen. Jambon habe außerdem bereits angekündigt, dass die Bus-Unternehmen nicht mehr Daten sammeln sollen, als sie schon heute schon erfassen. Hier ist nach Ansicht des bdo jedoch Skepsis angebracht.

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