Die Bundesregierung will das CarSharing fördern. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde gestern vom Kabinett beschlossen. Er ermöglicht es Städten und Gemeinden, CarSharing-Stellplätze im öffentlichen Straßenraum rechtssicher einzurichten. Vor allem Innenstädte und städtische Wohnquartiere sollen so von hohem Parkdruck und unnötigem Pkw-Verkehr entlastet werden.
Der Gesetzentwurf sieht unterschiedliche Privilegierungsmöglichkeiten vor. Für CarSharing-Anbieter, die ihre Fahrzeuge an festen Stationen zur Verfügung stellen, können reservierte Stellplätze im öffentlichen Straßenraum eingerichtet werden. Diese werden einzelnen Anbietern unternehmensbezogen zugewiesen. Für stationsunabhängige („free-floating“) Angebote können zusätzlich allgemein zugängliche CarSharing-Stellplätze ausgewiesen werden. Diese können von allen als berechtigt gekennzeichneten CarSharing-Fahrzeugen genutzt werden. Die Kommunen können zudem Ermäßigungen oder Befreiungen von Parkgebühren für gekennzeichnete CarSharing-Fahrzeuge beschließen. Ob die Kommunen von dieser Ermächtigung Gebrauch machen und damit auf Einnahmen verzichten werden, steht jedoch – richtigerweise – in deren Entscheidungsbefugnis.