In seiner Sitzung am Mittwoch, den 16. November 2016, im House of Logistics and Mobility (HOLM) hat der Aufsichtsrat des RMV eine Vielzahl von Änderungen in den Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbundes beschlossen.
Job-Ticket leichter abschließen
So wird es insbesondere kleineren Unternehmen künftig deutlich einfacher gemacht, wenn sie ein RMV-JobTicket für ihre Mitarbeiter abschließen wollen. Galt bislang eine Untergrenze von 100 Mitarbeitern, damit ein JobTicket-Vertrag möglich war, wird diese nun auf 50 Mitarbeiter gesenkt. Auch wird im Laufe des ersten Halbjahres 2017 eine weitere Zugangshürde zum JobTicket abgeräumt: Wenn ein Unternehmen nicht gleich JobTickets für alle Mitarbeiter anbieten möchte, kann künftig schon ab der Abnahme von zehn persönlichen Jahreskarten ein Großkundenrabatt in Anspruch genommen werden. Die Jahreskarten werden dann zusätzlich um 10 Prozent günstiger.
Schulnachweis für Schüler jetzt erst ab dem 18. Lebensjahr
Vereinfacht wird mit den neuen Beförderungsbedingungen auch der Kauf von Schülerfahrkarten. Bislang mussten die Schülerinnen und Schüler eine Bescheinigung der Schule ab dem 15ten Lebensjahr vorweisen. Zukünftig ist dieser Nachweis erst ab dem 18ten Lebensjahr notwendig, bis dahin reicht ein Altersnachweis. So kommt der RMV einem Wunsch vieler Schulen und Eltern nach, die sich an den Verbund gewandt hatten.
HessenTicket ganztägig am 24. und 31.12. gültig
Die dritte wichtige Neuerung betrifft das HessenTicket, das bislang werktags ab 9 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen jedoch ganztags in ganz Hessen galt. Ab diesem Jahr wird es auch am 24. und 31. Dezember ungeachtet des Wochentages bereits vor 9 Uhr gelten. Diese Neuerung tritt bereits mit dem Fahrplanwechsel in Kraft, damit die Fahrgäste noch in diesem Jahr von der Regelung profitieren.
Bürokratische Hürden abbauen
"Das Mobilitätsverhalten der Menschen der Region", so der Stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende des RMV, Hochtaunus-Landrat Ulrich Krebs, "ist im ständigen Wandel. Der RMV muss hier moderne und attraktive Angebote schaffen. Bürokratische Hürden werden abgebaut. Die Änderung der Beförderungsbedingungen sind hier ein wichtiger Hebel, den wir nutzen, um die Attraktivität des Angebotes zu steigern."