Mit einer neuen Sicherheitsbescheinigung attestiert das Eisenbahn-Bundesamt der Albtal-Verkehrs-Gesellschaft, alle Anforderungen und Voraussetzungen als sicherer und zuverlässiger Partner im Schienenverkehr zu erfüllen. In den vergangenen Wochen hat der TÜV Rheinland der Albtal-Verkehrs-Gesellschaft bei der Entwicklung und Einrichtung eines Sicherheit-Management-Systems unterstützt. Die AVG muss dem Eisenbahn-Bundesamt als nationale Aufsichtsbehörde nachweisen, dass sie ein solches System eingerichtet hat, um dann mit einer Sicherheitsbescheinigung gemäß §7a des Allgemeinen Eisenbahngesetzes am öffentlichen Eisenbahnverkehr teilnehmen zu können.