Neue HVV-Mitnahmeregelung für E-Scooter in Bussen

Ab dem 1. Januar 2017 gilt eine klare HVV-weite Regelung, um die sichere Mitnahme von sogenannten „E-Scootern“ in den Bussen der Verkehrsunternehmen zu gewährleisten. Dabei sind bestimmte technische Standards einzuhalten: Der E-Scooter muss vierrädrig sein, darf mit aufsitzender Person nicht mehr als 300 kg wiegen und nicht über 1,20 m lang sein. Außerdem muss ein sicherer Stand während der Fahrt gewährleistet sein, indem die E-Scooter rückwärts an die Prallfläche der Busse gestellt werden.
Der Hamburger Verkehrsverbund (HVV) bietet mit Unterstützung der Landesarbeitsgemeinschaft für behinderte Menschen (LAG) allen E-Scooter-Nutzern kostenlose Schulungen zur sicheren Mitfahrt in Bussen an. Die Teilnehmer erhalten anschließend einen Pass sowie eine Plakette zur Anbringung an das Fahrzeug. Die LAG (www.lagh-hamburg.de) bietet darüber hinaus auch gesonderte Einzeltrainings an, um unerfahrene E-Scooter-Nutzer auf die Schulungen vorzubereiten.
Ab dem 1.1.2017 müssen E-Scooter-Nutzer für die Mitnahme in den Bussen im HVV Pass und Plakette mitführen.
Hintergrund: Ein im Auftrag der Studiengesellschaft für unterirdische Verkehrsanlagen (STUVA) erstelltes Gutachten hat im Jahr 2014 nachgewiesen, dass E-Scooter in Linienbussen in bestimmten Situationen durch Kippen oder Rutschen eine Gefahr darstellen können. Daraufhin wurde in einigen Städten ein genereller Ausschluss von E-Scootern in Bussen beschlossen. Der HVV vermeidet mit seiner Mitnahmeregelung diesen vollständigen Ausschluss und trägt gleichzeitig den Ergebnissen des Gutachtens Rechnung.

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