Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) hat seine Arbeit im Bereich der Gruppenreisen intensiviert. „Nach den neuen bdo-Muster-Reisebedingungen für Pauschalreisen stellt der bdo nun erstmals seine Muster-Reisebedingungen für geschlossene Gruppenreisen vor“, sagte bdo-Präsident Wolfgang Steinbrück am Dienstag in Berlin. „Die Mitgliedsunternehmen der bdo-Landesverbände haben nun bei durchaus komplizierteren Buchungskonstellationen beispielsweise für Vereine oder Chöre eine zuverlässige Richtschnur.“
Viele Busreiseveranstalter bieten nicht nur offene Reisen für jedermann an, sondern verstärkt auch Pauschalreisen im Gruppengeschäft. Häufig beabsichtigen die Gruppenauftraggeber nicht, selbst in die Stellung eines verantwortlichen Pauschalreiseveranstalters zu rücken. Danach vereinbaren Gruppenauftraggeber und Busreiseunternehmen zunächst einen Vertrag über die Durchführung der Reise, die eigentlichen Pauschalreiseverträge werden dann zwischen den späteren Teilnehmern und dem Busunternehmen geschlossen.
Steinbrück rief die Unternehmen auf, nicht zu zögern, die hilfreichen AGB abzurufen. Er sagte: „Die bdo-Rechtsabteilung empfiehlt dringend bei solchen Konstellationen die bdo-AGB zu verwenden.“ Das Angebot bietet ihm zufolge praktische Hilfe als Leitfaden und auch mit nützlichen Formularen. Steinbrück: „Mit unseren AGB sind Vereine und Unternehmen auf der sicheren Seite.“