Die EU-Kommission hat den Fahrgastrechten für Buskunden ein positives Zeugnis ausgestellt. Nach dem jetzt vorgelegten Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat gibt es nur wenig Beschwerden und keine Notwendigkeit die Rechtsgrundlagen zu ändern. „Dieses Ergebnis spiegelt unsere Erfahrungen und bestärkt uns darin, dass in unseren Bussen der Kunde König ist“, sagte bdo-Präsident Wolfgang Steinbrück am Donnerstag in Berlin. Auch Eisenbahnbundesamt und die Schlichtungsstelle Öffentlicher Personenverkehr legen in ihren Berichten ähnliche Ergebnisse vor.
Keine schwerwiegenden Verstöße festgestellt
Im EU-Kommissionsbericht über die Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 181/2011 evaluiert die Kommission die Anwendung und Wirkung der Fahrgastrechteverordnung und unterbreitet erforderlichenfalls Gesetzgebungsvorschläge für die weitere Ausgestaltung oder Änderung ihrer Bestimmungen. Sie kommt dabei zu folgendem Urteil: Eine Änderung der Verordnung ist nicht gerechtfertigt. Denn: „Die Kommission hat keine vorsätzlichen oder schwerwiegenden Verstöße gegen die Verordnung festgestellt. Die meisten der Kommission bekannten individuellen Beschwerden betreffen die nicht erfolgte Information, Hilfeleistung oder Entschädigung bei großen Verspätungen oder Annullierungen. Die von den nationalen Durchsetzungsstellen vorgelegten Berichte lassen vermuten, dass viele Beschwerden nicht in den Anwendungsbereich der Verordnung fallen.“
192 Beschwerden bei den nationalen Durchsetzungsstellen
Dass die Verordnung Erfolg hat, zeigen laut bdo auch die geringen Fallzahlen bei den nationalen Durchsetzungsstellen für Fahrgastrechte: Von der Fernbusliberalisierung bis 2015 gingen hierzulande lediglich 192 Beschwerden ein. Denn nach „mehrheitlicher Erfahrung sind die meisten Betreiber bestrebt, die Vorschriften einzuhalten und Beschwerden beizulegen, bevor Sanktionen erforderlich werden“, so der Kommissionsbericht.
Quelle: bdo