Der Verkehrsausschuss des Bundestages hat das „Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahnbereich“ (Eisenbahnregulierungsgesetz) beschlossen, und zwar gegenüber dem Regierungsentwurf vom Januar mit einer wesentlichen Änderung: Die Preise für die Benutzung der Schieneninfrastruktur dürfen nicht mehr stärker steigen als die Regionalisierungsmittel insgesamt, die die einzelnen Länder vom Bund zur Bestellung von Nahverkehrsleistungen auf der Schiene (SPNV) bekommen. Gleiches gilt nun nach langer Debatte auch für die Stationsgebühren, die für Halte an Bahnhöfen fällig werden. „Endlich ist Schluss damit, dass von den Regionalisierungsmitteln von Jahr zu Jahr immer weniger bei den Fahrgäste ankommt“, freute sich Stephan Krenz, Präsident von mofair, dem Verband der Wettbewerbsbahnen im SPNV.
Gingen 2002 von einem Euro Regionalisierungsmittel noch 42 Cents in den SPNV-Betrieb, waren es 2014 nur noch 30 Cent. Gleichzeitig stiegen die Kosten für die Nutzung der Infrastruktur wie Trassen und Bahnhöfe überdurchschnittlich. Durch den heutigen Beschluss zur so genannten „Trassen- und Stationspreisbremse“ im §37 des Eisenbahnregulierungsgesetzes ist diese Entwicklung jetzt beendet.