Das Oberlandesgericht Frankfurt hat im Berufungsverfahren geurteilt und das Verbot von UberPop deutschlandweit bestätigt.
Dieter Schlenker, Vorsitzender der Genossenschaft Taxi Deutschland, gab folgendes Statement ab: „Wir freuen uns, wir haben heute Recht erhalten. Erneut wurde gerichtlich festgestellt, dass gleiches Recht für Klein- und Großunternehmen gilt. Das Urteil kommt all jenen zugute, die sich schlecht allein gegen Großkonzerninteressen wehren können: Dies sind die rund 21.000 Kleinunternehmer, Mitarbeiter in 700 Taxizentralen und rund 255.000 Taxifahrer in Deutschland. Sie arbeiten in guten Jobs, verdienen Mindestlohn und erhalten soziale Sicherheit. Außerdem sind dies die Verbraucher. Denn das von Uber aus Gier missachtete Personenbeförderungsgesetz dient dem Verbraucherschutz. Das Urteil ist selbst wichtig für Bürger, die niemals Taxi fahren: Denn im Gegensatz zu internationalen Großkapitalunternehmen zahlt der deutsche Taxi- und Mietwagenmarkt jährlich fast 2 Milliarden Euro an Steuern, Abgaben und (Sozial-)Versicherungen.“
Uber kann nun noch Revision beantragen und die Rechtslage durch den Bundesgerichtshof beurteilen lassen.
Ubers rechtliche Probleme sind ein globales Phänomen – überall auf der Welt ist die Personenbeförderung reguliert. In vielen Ländern gehen Behörden und Gerichte gegen Uber vor.
Quelle: Taxi Deutschland