Nach Information des Bundesverbandes Deutscher Omnibusunternehmer e.V. (bdo) hat sich die Bundesregierung nach langen Diskussionen heute darauf geeinigt, wie öffentliche WLAN-Netze künftig behandelt werden sollen. Die gesetzlichen Regelungen sollen so geändert werden, dass private und nebengewerbliche Betreiber von öffentlichen WLAN-Netzen nicht mehr für Vergehen der Nutzer, wie beispielsweise illegale Downloads urheberrechtlich geschützter Werke, haften sollen. Vielmehr soll ihnen auch das sogenannte „Providerprivileg“ gewerblicher Anbieter zugutekommen.
Nach der getroffenen Einigung sollen z.B. die Betreiber von Cafés, Restaurants und Einzelhandelsgeschäften mit öffentlichem WLAN-Netz auch nicht über eine vorgeschaltete Internetseite eine Erklärung der Nutzer einfordern müssen, dass diese keine Gesetzesverstöße bei der Internetnutzung begehen werden. Genau dies hatte ein früherer Gesetzesentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums aus dem September 2015 zur Überarbeitung des Telemediengesetzes (TMG) noch vorgesehen.
Nun soll der WLAN-Betreiber auch keine Sicherungsmaßnahmen gegen unberechtigte Zugriffe – wie eine Passwortsperre – mehr treffen müssen.
Nach dem für öffentliche WLAN-Netzwerke in Deutschland gegenwärtig noch geltenden Prinzip der Störerhaftung können Betreiber von WLAN-Zugängen für Gesetzesverstöße, die von Nutzern begangen werden, zur Verantwortung gezogen werden.
Im März 2016 war der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in seinem vorbereitenden Gutachten zu einem dort anhängigen Verfahren zu dem Ergebnis gelangt, dass Betreiber von öffentlichen WLAN-Netzwerken nicht für Urheberrechtsverletzungen der Nutzer haftbar gemacht werden können. Zudem könne von WLAN-Betreibern nicht verlangt werden, die Kommunikation zu überwachen oder einen Passwortschutz einzurichten. Der Gesetzesentwurf des Wirtschaftsministeriums war dadurch verstärkt unter Druck geraten.
Der bdo hatte sich in den letzten Monaten in seinen Gesprächen massiv für eine Überarbeitung des Gesetzesentwurfes in diesem Sinne eingesetzt und begrüßt den heute eingeschlagenen Weg der Bundesregierung. Busunternehmen, die ihren Fahrgästen ein freies WLAN-Netz zur Verfügung stellen möchten, gewinnen künftig Rechtssicherheit und müssen sich nicht mehr mit unkalkulierbaren Haftungsrisiken konfrontiert sehen. Zudem ist von den in der Praxis schwer umsetzbaren Vorgaben einer Vorschaltseite mit Rechtstreueerklärung und einer Verschlüsselung der Hotspots als „angemessene Sicherungsmaßnahme“ abgewichen worden.
Die Anträge zur Gesetzesänderung könnten nun zügig im Parlament beschlossen werden. Ein Inkrafttreten schon im Herbst dieses Jahres erscheint somit möglich.