Verordnung zu Umbauten und Modernisierungen von Schienenfahrzeugen

Der Bundesrat hat heute die 10. Eisenbahnrechtsänderungsverordnung (ERÄV) beschlossen. Die Verordnung regelt den Umgang mit Umbauten und Modernisierungen an Schienenfahrzeugen neu und schließt eine Lücke in der Zulassungsreform. Der Bundesrat hat damit einen weiteren wichtigen Baustein im Mosaik der Zulassungsreform gelegt. „Die neue Verordnung schafft nicht nur bessere Planungssicherheit für Bahntechnikhersteller in einem bislang noch ungeregelten Bereich der Zulassungsreform“, erklärt Axel Schuppe, Geschäftsführer des Verbandes der Bahnindustrie in Deutschland (VDB). „Sie ist auch gut für die Fahrgäste der Bahnunternehmen. Die Neuregelung bietet nun klare Verfahren, um über die lange Lebensdauer von Zügen über 30 bis 40 Jahre die Komfort- und die Zugleitausrüstung zeitgemäß anpassen zu können.“

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