30 Millionen Euro zusätzliche „pauschalierte Investitionsförderung“ für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) stellt das Land Nordrhein-Westfalen in diesem Jahr zur Verfügung. Die Investitionsförderung für den ÖPNV in NRW erhöht sich dadurch in diesem Jahr auf 150 Millionen Euro. Hierzu hat das Verkehrsministerium jetzt den Bezirksregierungen als Bewilligungsbehörden einen entsprechenden Erlass übermittelt. Damit erhalten die Zweckverbände Verkehrsverbund Rhein Ruhr (VRR), Nahverkehr Rheinland (NVR) und Nahverkehr Westfalen Lippe (NWL) deutlich höhere Zuwendungen.
Die Erhöhung wurde durch die Anhebung der Mittel möglich, die der Bund nach dem Regionalisierungsgesetz den Ländern für den ÖPNV zahlt. Die Fördermittel erreichen damit wieder das vor 2013 gewährte Förderniveau für die pauschalierte Investitionsförderung. Zuletzt standen nur 120 Millionen Euro jährlich zur Verfügung.
Die Förderung erleichtert es den Zweckverbänden unter anderem, sich an dem Programm zur Finanzierung von Barrierefreiheit im Rahmen des Zukunftsinvestitionsprogrammes (ZIP) des Bundes zu beteiligen. Der Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR) kann jetzt die Planungen für die Modernisierung von Bahnhöfen im Rheinland im Rahmen der Modernisierungsoffensive 3 (MOF 3) finanzieren. Die erhöhte Mittelbereitstellung für die pauschalierte Investitionsförderung gilt auch für die Folgejahre.