Die Vergabekammer Baden-Württemberg hat die Entscheidung der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg (NVBW), der Abellio Rail Südwest GmbH den Zuschlag für das Los 1 Neckartal des Stuttgarter Netzes zu erteilen, nun bestätigt. Die DB Regio AG war bei der Vergabekammer gegen die Entscheidung des Landes, das Unternehmen aus dem Vergabeverfahren für das Stuttgarter Netz auszuschließen, rechtlich vorgegangen. Den Nachprüfungsantrag hat die Vergabekammer abgewiesen. Gegen diesen Beschluss der Vergabekammer kann jetzt noch vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Stephan Krenz, Vorsitzender der Geschäftsführung der Abellio GmbH: „Wir sind positiv gestimmt, dass die Vergabekammer sich der Argumentation, der Entscheidung und den rechtlichen Bewertungen der NVBW sowie auch unseres Hauses angeschlossen hat. Wir würden jetzt gerne mit den umfangreichen Vorbereitungen für die Betriebsaufnahme Mitte 2019 starten. Wir setzen darauf, dass das überaus deutliche Urteil der Vergabekammer dazu führt, dass sich die Deutsche Bahn nicht zu einer weiteren Klagerunde hinreißen lässt, wie es leider in der jüngeren Vergangenheit immer öfter der Fall war. Wir hoffen auf Einsicht und dass es nun nicht noch zu weiteren Verzögerungen kommen wird.“
Abellio wird nach der offiziellen Vergabe ab Juni 2019 in zeitlich gestaffelter Weise die Strecken Stuttgart – Mühlacker – Pforzheim/Bruchsal, Stuttgart – Heilbronn – Mannheim/ Osterburken und Stuttgart – Tübingen des Loses 1 übernehmen.
Der Zuschlag für zwei weitere Lose soll an Go Ahead gehen, einem Unternehmen aus niederländischen bzw. britischen Verkehrskonzernen.
Das Anwaltsteam um Ute Jasper (Rechtsanwaltskanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek) hatte das Vergabeverfahren für das Milliarden-Projekt konzipiert und begleitet und anschließend das Land Baden-Württemberg vor der Vergabekammer vertreten. „Das ist das erfreuliche Ergebnis eines fairen Wettbewerbs mit klaren Spielregeln“, kommentiert Ute Jasper, Partnerin bei Heuking Kühn Lüer Wojtek, das Ergebnis. „Solche Wettbewerbserfolge lassen sich aber dauerhaft nur erzielen, wenn alle Bieter sich auf die strikte Einhaltung aller Vergabebedingungen verlassen können. Deshalb waren auch der Ausschluss eines Bieters und der Rechtsstreit nicht zu vermeiden.“