Nach der endgültigen Zustimmung im Bundesrat vor einigen Wochen wird das sogenannte erhöhte Beförderungsentgelt auch im Nahverkehr Nordrhein-Westfalens von 40 auf 60 Euro erhöht. Fällig wird diese Summe bei allen, die ohne gültiges Ticket in Bus oder Bahn angetroffen werden. Den deutschen ÖPNV-Unternehmen gehen durch Schwarzfahrer jährlich rund 250 Millionen Euro an Fahrgeldeinnahmen verloren. Ehrliche Fahrgäste zahlen somit den entstandenen Schaden mit ihren Ticketpreisen mit.
Eine angemessene Anhebung des erhöhten Beförderungsentgelts war notwendig geworden, um die mittlerweile gestörte Relation zwischen den seit Jahren gestiegenen Beförderungspreisen und den seit längerem unverändert geltenden erhöhten Beförderungsentgelt wieder herzustellen. „Schwarzfahren“ darf sich nicht rechnen. Bei dem erhöhten Beförderungsentgelt handelt es sich um einen Rahmenbetrag, der den Verkehrsunternehmen auch weiterhin die Möglichkeit einräumt, in Fällen von geringem Verschulden situationsgerecht und kulant zu reagieren.
Die neue Regelung gilt vorbehaltlich der Genehmigung durch die Bezirksregierung Köln NRW-weit einheitlich ab dem 01. August 2015. In anderen Bundesländern wird die höhere Strafzahlung teilweise bereits ab dem 1. Juli fällig.