Die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben sich geeinigt, dass aus dem 3,5 Milliarden Euro umfassenden Programm zur Unterstützung finanzschwacher Kommunen auch Investitionen in den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) getätigt werden können. Der gestern im Bundestag beschlossene Gesetzesentwurf sieht vor, dass die zur Verfügung stehenden Mittel aus dem Sondervermögen auch für die Herstellung der Barrierefreiheit im ÖPNV genutzt werden dürfen. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) begrüßt diese Gesetzesänderung ausdrücklich: "Die Regierungsfraktionen haben damit eindeutig signalisiert, dass sie das Investitionsbedürfnis vieler Kommunen in punkto ÖPNV-Infrastruktur erkannt haben und ernst nehmen. Gerade die Herstellung der Barrierefreiheit ist eine große Zukunftsaufgabe des deutschen ÖPNV, die immense Investitionen erforderlich macht. Deshalb ist es gut, dass die Gelder aus diesem Sondervermögen nun auch dafür verwendet werden können", so VDV-Präsident Jürgen Fenske.
Mit dem Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen unterstützt der Bund die Kommunen in den Jahren 2015 – 2018 mit insgesamt 3,5 Milliarden Euro in Form eines Sondervermögens. Bislang waren direkte Investitionen in den ÖPNV im Rahmen dieses Gesetzes ausgeschlossen. Der VDV hatte in verschiedenen Gesprächen und Schreiben an die Politik darauf hingewiesen, dass gerade im kommunalen ÖPNV dringend investiert werden müsse, um dem wachsenden Verkehrsaufkommen im Hinblick auf die Herstellung von Barrierefreiheit auch künftig Rechnung tragen zu können. "Es ist ja kein Geheimnis, dass wir im kommunalen ÖPNV einen Sanierungsstau von über vier Milliarden Euro vor uns her schieben. Jede Investitionsmöglichkeit, durch die zweckgebunden und schnell in den Nahverkehr vor Ort investiert werden kann, ist daher wichtig. Insofern ist die Einbeziehung des ÖPNV in das kommunale Investitionsprogramm des Bundes hilfreich. Allerdings müssen wir auch weiterhin gemeinsam mit dem Bund und den Ländern an einer Zukunft der für den ÖPNV noch wichtigeren Mittel aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz und dem Entflechtungsgesetz arbeiten", so Fenske abschließend.
Quelle: VDV