Ein breites Bündnis von Initiativen und Verbänden setzt sich dafür ein, dass die Bußgelder für das Zuparken von Haltestellen, Straßenbahngleisen und Busspuren erhöht werden. „Das rücksichtslose Zuparken von Bussen und Bahnen sorgt für unnötige Verspätungen und schadet vor allem den Fahrgästen“, erklärten Vertreter der Verbände Pro Bahn, Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter und FUSS e. V. heute in Berlin. Ziel einer entsprechenden Petition der Initiative Clevere Städte e. V. ist es, die im internationalen Vergleich viel zu niedrigen Bußgelder auf den EU-Durchschnitt von 80 – 130 Euro zu harmonisieren. Die deutschen Bußgelder liegen heute bei 15 bis 35 Euro und bilden im EU-Vergleich das Schlusslicht. Die Petition kann hier online unterzeichnet” werden.
Immer häufiger haben Verkehrsunternehmen Probleme durch zugeparkte Straßenbahngleise, Busspuren und Haltestellen. Senioren oder Eltern mit Kinderwagen wird der Einstieg erschwert, weil die Busse nicht passgenau an der Haltestelle abgesenkt werden können, Berufspendler kommen zu spät zur Arbeit. Zugeparkte Schienen oder Busspuren heißen Verzögerungen, Stau, aber auch ärgerliche Verspätungen, der Fahrplan gerät gerade in der Hauptverkehrszeit außer Takt. Den Verkehrsunternehmen bleibt oft nichts weiter, als ihre Fahrgäste über diese unnötigen Verspätungen zu informieren: Viele twittern bereits täglich über Falschparker, die Bus- und Bahnwege blockieren.
„Es darf nicht sein, dass gedanken- oder rücksichtslose Verkehrsteilnehmer für die Verspätung hunderter ÖPNV-Fahrgäste verantwortlich sind“, erklärt VDV-Präsident Jürgen Fenske. „Deshalb unterstützen wir die Initiative in ihrem Anliegen.“
Der EU-Durchschnitt für das Zuparken von Geh- und Radwegen liegt bei 80 Euro, für das Parken in zweiter Reihe bei 100 Euro und von Behindertenparkplätzen bei 130 Euro. Seit August 2014 überarbeitet eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe den Bußgeld-Katalog. Eine Anpassung der Bußgeld-Sätze für das Zuparken anderer, die um 75% unter dem EU-Durchschnitt liegen, könnte zurzeit einfach in den Gesetzgebungsprozess eingebracht werden.