RRX-Umsetzung von der Vergabekammer abgesegnet

Die Deutsche Bahn ist mit dem Versuch die Ausschreibung des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr für den Rhein-Ruhr-Xpress (RRX) zu blockieren, vor der Vergabekammer Münster gescheitert. Die DB Regio unterlag rechtskräftig mit elf Rügen. Das Urteil bestätigt das neue Verfahrensmodell des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr (VRR), der federführend für die Vergabe zuständig ist.
Die DB Regio hat auf weitere Einwände vor dem Oberlandesgericht verzichtet. Damit kommt es zu keinen Verzögerungen im Projekt. Die neuen RRX-Fahrzeuge können wie geplant ab 2018 eingesetzt werden. Gemäß dem RRX-Grundsatzvertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und den fünf beteiligten Aufgabenträgern wurden die Beschaffung und Instandhaltung der Züge und der spätere Betrieb getrennt ausgeschrieben.

Wesentliches Argument der DB Regio war, dass der Betreiber durch die Trennung der Leistungen keinen Einfluss auf die Qualität oder Verfügbarkeit der Züge habe. Da diese zur Durchführung des Betriebs benötigt werden, sei keine Kalkulation durchführbar. Die Vergabekammer entschied am 2. Oktober, dass die Beschwerde unbegründet ist. Es seien keine Rechtsverstöße ersichtlich. Den Aufgabenträgern stehe es frei, ein neues Ausschreibungsmodell einzuführen, solange die Konditionen nicht "unzumutbar" sind. Die Frist zum Einspruch gegen das Urteil ist vergangenen Mittwoch abgelaufen.

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