Elektroautos sollen auf die Busspur

Bundesverkehrs- und Bundesumweltministerium haben sich auf Eckpunkte für ein Elektromobilitätsgesetz verständigt. Darin wird erstmals festgelegt, welche Art von Fahrzeugen künftig als Elektroautos gelten und deshalb Vorteile erhalten.
„Neben reinen Elektrofahrzeugen wollen wir auch die besonders alltagstauglichen Plug-In-Hybride privilegieren – sofern sie einen echten Umweltvorteil aufweisen“, bestätigte Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) dem Handelsblatt (Freitagausgabe). „Voraussetzung dafür ist, dass ihre elektrische Reichweite groß genug ist, um Alltagsfahrten emissionsfrei zu bewältigen.“ Eine Plakette sollen Modelle erhalten, die entweder maximal 50 Gramm Kohlendioxid je Kilometer ausstoßen oder aber mindestens 30 Kilometer rein elektrisch fahren können. Den Entwurf des Elektromobilitätsgesetzes müssen die Minister noch abzeichnen.
Halter von Elektrofahrzeugen mit Plakette sollen im Straßenverkehr profitieren. In einer ersten Stufe sollen die Fahrer Busspuren mitbenutzen dürfen und Sonderparkplätze nutzen können. In einem zweiten Schritt will der Bund Details wie Haftungsfragen oder Regeln zum Aufbau von Ladesäulen festlegen.

Print Friendly, PDF & Email
Tags: No tags

Comments are closed.