Geesken Wörmann, Vorsitzende der Landesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE NRW und VRR-Vorstandssprecher Martin Husmann unterzeichneten heute eine gemeinsam ausgearbeitete Rahmenvereinbarung zur Barrierefreiheit im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) auf dem Gebiet des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR). Ausgehend von den sehr intensiven Informations- und Abstimmungsgesprächen hat der VRR als erster Aufgabenträger für den SPNV in NRW eine derartige Vereinbarung mit der Landesarbeitsgemeinschaft (LAG SELBSTHILFE NRW) erarbeitet. In dieser Vereinbarung verpflichten sich beide Vertragspartner zu einer engen Kooperation und vertrauensvollen Zusammenarbeit, um den Zugang und die Nutzung des SPNV für Menschen mit Behinderung zu realisieren. Die LAG SELBSTHILFE NRW ist ein Interessenzusammenschluss von über 120 Selbsthilfeverbänden behinderter und chronisch kranker Menschen in NRW. Der VRR wird weiterhin im Rahmen seiner Möglichkeiten und gesetzlichen Aufgaben als Aufgabenträger für den SPNV und als Bewilligungsbehörde für Investitionen in die Nahverkehrsinfrastruktur auf die Herstellung der barrierefreien Zugänglichkeit des SPNV hinwirken. Als weiteres gemeinsames Ziel wurde vereinbart, dass VRR und LAG SELBSTHILFE NRW eine Bahnsteighöhe von 76 cm an allen S-Bahn-Stationen anstreben.