Das Kartellamt hat gegen die Bahn ein Verfahren wegen des Verdachts auf Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung beim Ticketverkauf eingeleitet. Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, sagte: "Wettbewerber beklagen, dass sie allenfalls einen eingeschränkten Zugang zu den Vertriebskanälen der Deutschen Bahn haben." Seine Behörde werde der Frage nachgehen, warum die DB-Konkurrenz ihre Fahrkarten nicht an den Bahnhöfen verkaufen kann. Untersucht werde unter anderem, inwieweit unterschiedliche Provisionshöhen beim Fahrkartenvertrieb für Wettbewerber gerechtfertigt sind.
Auch der Verkauf von Fahrkarten, den die Deutsche Bahn für andere Unternehmen vornimmt, wird geprüft. Es solle geklärt werden, ob die DB die gesetzliche Verpflichtung, gemeinsame Tarife aufzustellen, dazu missbraucht, Wettbewerber auch zur Nutzung ihrer Vertriebsleistungen zu verpflichten."Funktionierender Wettbewerb beim Fahrkartenverkauf ist essenziell für den Wettbewerb auf der Schiene", sagte Mundt.
In einem ersten Schritt wird das Bundeskartellamt nach eigenen Angaben umfangreiche Auskunftsbeschlüsse an die Deutsche Bahn, mehrere Wettbewerber im Schienenpersonennah- und Schienenpersonenfernverkehr sowie den Tarifverband Bundeseigener und Nicht-Bundeseigener Eisenbahnen in Deutschland (TBNE) richten.