Die Deutsche Bahn (DB) bestätigt, dass das Bundeskartellamt ein Verfahren eingeleitet hat, in dem verschiedene Fragen zum Vertrieb von Fahrkarten im Schienenpersonenverkehr geprüft werden sollen. Selbstverständlich wird die DB mit dem Bundeskartellamt bei der Prüfung umfassend kooperieren. „Wir sehen dem Verfahren gelassen entgegen. Schon heute können Wettbewerber Flächen in Bahnhöfen für eigene Zwecke anmieten. Die Forderung, Fahrkarten konkurrierender Eisenbahnunternehmen für den Fernverkehr in DB Reisezentren mit zu verkaufen, entspricht nicht dem Gedanken von freiem Wettbewerb. Der Fahrpreis und der Vertrieb der Fahrkarten sind zentrale strategische Wettbewerbsfaktoren“, sagt Ulrich Homburg, DB-Vorstand Personenverkehr.
So müssen auch im Luftverkehr die einzelnen Fluggesellschaften ihre Vertriebskanäle selbst betreiben. Auch im Nahverkehr gibt es einen funktionierenden Wettbewerb beim Vertrieb von Fahrkarten. So vertreiben andere Eisenbahnverkehrsunternehmen ihre Tickets in Eigenregie oder über frei wählbare dritte Dienstleister. An Bahnhöfen stellt die DB anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen Flächen für deren Fahrkartenautomaten sogar kostenfrei zur Verfügung. Alternativ können die Wettbewerber auch die DB Vertrieb GmbH beauftragen. Außerdem werden Vertriebsdienstleistungen durch die Aufgabenträger zunehmend separat ausgeschrieben.
Funktionierender Wettbewerb und die Einhaltung des Kartellrechts sind für die Deutsche Bahn von zentraler Bedeutung. Deshalb wird insbesondere auch beim Vertrieb von Fahrkarten von Wettbewerbern streng auf die kartellrechtlichen Vorgaben geachtet und deren Einhaltung gewährleistet. Die DB ist deshalb überzeugt, dass die Bedenken des Bundeskartellamts unbegründet sind und vollständig ausgeräumt werden können.