Die Hallesche Verkehrs-AG (HAVAG), ein Unternehmen der Stadtwerke Halle, und die Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Süd wollen ihre Zusammenarbeit weiter ausbauen. Dazu unterzeichneten heute Vinzenz Schwarz, Vorstand der HAVAG, und Werner Rentsch, Abteilungsleiter Polizei und Leitender Polizeidirektor, eine Vereinbarung über die Bildung einer Ordnungspartnerschaft.
Seit vielen Jahren arbeiten beide Partner konstruktiv und eng in Fragen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zusammen. „Insbesondere bei Polizeieinsätzen zur Absicherung von Fußballspielen, Demonstrationen, Großveranstaltungen wie Wetten, dass? oder der Realisierung anstehender Verkehrsprojekte kommen wir regelmäßig zusammen, um mögliche Probleme im Vorfeld zu besprechen und auszuräumen“, sagt HAVAG-Vorstand Vinzenz Schwarz. „Unter anderem wollen wir Vandalismus und Straftaten senken und künftig durch mehr Sicherheitspräsenz das subjektive Sicherheitsgefühl der Bürger steigern. Gut arbeiten wir hier auch mit dem Sicherheitsdienst Securitas zusammen.“ Zudem gemeinsame Schulungsmaßnahmen zum Thema ‚Deeskalation – Umgang mit Gefahrensituationen‘ stehen auf der Agenda. Auch das Kontrollpersonal soll besser vor Übergriffen geschützt werden.
Mit der heute unterzeichneten Vereinbarung soll die bis dato gute Zusammenarbeit weiter ausgebaut werden. Deshalb wurde folgendes festgeschrieben: Unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen tauschen sich die Vertragspartner regelmäßig über Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Probleme der Gefahrenabwehr sowie bedeutsame Kriminalitätserscheinungen aus. Beide Partner gewährleisten ein kooperatives und abgestimmtes Zusammenwirken bei der täglichen Gefahrenabwehr sowie Strafverfolgung im gesamten Einzugsbereich der HAVAG. Es werden gemeinsame Schulungsmaßnahmen durchgeführt. Das Verkehrsunternehmen wirbt in ihren Verkehrsmitteln für Präventionsprojekte und – maßnahmen der Polizei. Zudem sollen die in der Vereinbarung getroffenen Maßnahmen regelmäßig auf ihre Zweckmäßigkeit hin überprüft und präzisiert werden. Die Ordnungsvereinbarung soll zunächst bis 31. Dezember 2014 gelten und soweit keine Kündigung durch einen der Partner erfolgt, jeweils um ein Jahr verlängert werden.