Das Gesetz zur Förderung der Infrastruktur Nichtbundeseigener Eisenbahnen (NE-Bahnen) ist heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Damit ist klar: Ab dem morgigen Tag tritt das Gesetz offiziell in Kraft und antragsberechtigte Unternehmen können die Fördermittel beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) beantragen.
Mit diesem Gesetz wird eine Forderung des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) weitestgehend umgesetzt. Der VDV, in dem rund 200 NE-Bahnen organisiert sind, fordert seit Jahren eine eigene rechtliche Grundlage für die Finanzierung der nichtbundeseigenen Eisenbahninfrastruktur. Ende letzten Jahres hatte der Bund beschlossen, im Jahr 2013 erstmals Gelder aus dem Bundeshaushalt in Höhe von 25 Millionen Euro für die NE-Bahnen bereitzustellen. Dazu wurde ein Gesetz mit entsprechenden Fördertatbeständen sowie ein eigener Haushaltstitel geschaffen und mit Finanzmitteln hinterlegt.
Allerdings, auch das hat der VDV stets betont, dürfen die 25 Millionen Euro des Bundes nicht das Ende des finanziellen Engagements durch die öffentliche Hand sein. Der Verband geht von einem jährlichen Bedarf von 150 Millionen Euro für die Infrastruktur der NE-Bahnen aus. Neben weiteren Bundesmitteln sieht der VDV deshalb auch die Länder in der Pflicht, eigenes Geld in die Förderung der NE-Bahnen zu investieren. Das Land Niedersachsen ist hier mit gutem Beispiel voran gegangen und hat letzten Monat beschlossen, die Ertüchtigung von NE-Bahn Strecken ab dem kommenden Jahr zunächst mit 2,5 Millionen Euro aus Landesmitteln zu fördern.