In
Karlsruhe
wurde gestern (30.7.2019) ein weiterer wichtiger Schritt für den
Erhalt des regionalen Zweisystem-Stadtbahnmodells
vollzogen. Im Rathaus am Marktplatz unterzeichneten die Aufgabenträger eine
rechtliche Vereinbarung zur Bildung einer so genannten „Gruppe von Behörden"
. Dieses Konstrukt bildet die
Voraussetzung für eine angestrebte und mit EU-Recht konforme Direktvergabe der Verkehrsleistung an die Albtal-Verkehrs-Gesellschaft (AVG) und die Verkehrsbetriebe Karlsruhe (VBK)
– beide erbringen gemeinsam seit 1992 das eng miteinander verzahnte ÖPNV-Angebot.
Zu dieser „Gruppe von Behörden" zählen neben der Stadt Karlsruhe auch das Land Baden-Württemberg, die Landkreise Karlsruhe und Germersheim, die Stadt Heilbronn und der Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd (ZSPNV).
Quelle: Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbH