Erhalt des Karlsruher Zweisystem-Stadtbahnmodells

In

Karlsruhe

wurde gestern (30.7.2019) ein weiterer wichtiger Schritt für den

Erhalt des regionalen Zweisystem-Stadtbahnmodells

vollzogen. Im Rathaus am Marktplatz unterzeichneten die Aufgabenträger eine

rechtliche Vereinbarung zur Bildung einer so genannten „Gruppe von Behörden"

. Dieses Konstrukt bildet die

Voraussetzung für eine angestrebte und mit EU-Recht konforme Direktvergabe der Verkehrsleistung an die Albtal-Verkehrs-Gesellschaft (AVG) und die Verkehrsbetriebe Karlsruhe (VBK)

– beide erbringen gemeinsam seit 1992 das eng miteinander verzahnte ÖPNV-Angebot.
Zu dieser „Gruppe von Behörden" zählen neben der Stadt Karlsruhe auch das Land Baden-Württemberg, die Landkreise Karlsruhe und Germersheim, die Stadt Heilbronn und der Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd (ZSPNV).
Quelle: Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbH

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