Stadt- und Straßenbahnen in NRW: VDV begrüßt zusätzliche Landesförderung

Mit dem gestrigen Kabinettsbeschluss hat das

Land NRW

endgültig den Weg für die

Grunderneuerung der Straßen- und Stadtbahnsysteme

freigemacht. Mit

einer Milliarde Euro fördert die Landesregierung

bis zum

Jahr 2031

die Erneuerung und Digitalisierung der Stadt- und Straßenbahnnetze in Nordrhein-Westfalen. Für die betroffenen ÖPNV-Unternehmen ist damit nach Jahren der Hängepartie in Sachen finanzieller Unterstützung für die Grunderneuerung ihrer Schienensysteme ein entscheidender Schritt erreicht: „Den heutigen Beschluss des Kabinetts begrüßen wir außerordentlich. Und wir bedanken uns bei Verkehrsminister Hendrik Wüst, auf dessen Initiative diese dringend benötigte Förderung nun endlich in die Tat umgesetzt wird. Bereits 2012 hatten wir als Branche mit einem entsprechenden Gutachten auf den steigenden Erneuerungsbedarf hingewiesen. Schön, dass dieser Prozess nun nach sieben Jahren doch noch zu einem positiven Ergebnis führt. Endlich haben wir nun die nötige finanzielle und zeitliche Planungssicherheit, um die Projekte anzugehen. Damit wird das ÖPNV-Angebot in den Städten in Nordrhein-Westfalen moderner, leistungsfähiger und für die Fahrgäste attraktiver“, so Ulrich Jaeger, der NRW-Landesvorsitzende des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV).
Ein unabhängiges Gutachten im Auftrag des NRW-Verkehrsministeriums hatte vor wenigen Wochen einen Bedarf für die Grunderneuerung in Höhe von 2,6 Milliarden Euro bei den Straßen- und Stadtbahnen im Land ermittelt. Die Landesregierung stellt davon nun bis 2031 eine Milliarde Euro zur Verfügung. Damit sollen vor allem Anlagen gefördert werden, die am Ende ihrer Lebensdauer durch moderne Anlagen ersetzt werden. Weitere 46 Millionen Euro werden seitens des Landes für die Beseitigung von so genannten „Systembrüchen“, also verschiedenen Spurbreiten, im Ruhrgebiet bereitgestellt. „Diese Gelder sind zweckgebunden für Grunderneuerungsmaßnahmen im städtischen Schienenverkehr. Damit können nun auch die betroffenen Kommunen projektscharf bis zum Jahr 2031 den Einsatz der aufzubringenden Eigenmittel kalkulieren. Eine solche Planungssicherheit ist gerade für die Kommunen wichtig, die aufgrund angespannter Haushaltslage ihre Ausgaben entsprechend weit im Voraus planen müssen“, so Jaeger abschließend.
Quelle: VDV-Landesgruppe Nordrhein-Westfalen

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