Nach drei intensiven Verhandlungsrunden und zusätzlichen Sondierungsgesprächen haben sich die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) und Arbeitgeber am Dienstag, den 10. Dezember 2024 in Fulda auf einen Tarifabschluss verständigt. Dieser gilt für 14 Eisenbahnverkehrsunternehmen im NE-Bereich. Vereinbart wurde unter anderem eine Lohnerhöhung im Volumen von insgesamt 6,1 Prozent. 4 Prozent mehr werden in zwei Stufen zu jeweils 2 Prozent ab dem 1.11.2025 und 1.11.2026 gezahlt. Azubis erhalten jeweils 50 Euro mehr.
Hinzu kommt das EVG-Zusatzgeld (EVG-ZUG). Ab 2026 erhalten alle Beschäftigten einmal pro Jahr im April eine zusätzliche Einmalzahlung in Höhe von 25 Prozent ihres individuellen Monatsentgelts. Diese Einmalzahlung hat einen Wert von rund 2,1 Prozent. Einen Teil davon können Wechselschichtarbeitende, Eltern mit Kindern unter 12 Jahren und Mitarbeitende, die Angehörige ab Pflegegrad 2 pflegen, ab 2027 in zwei zusätzliche Tage mehr Urlaub umwandeln.
„Mit dem EVG-ZUG setzen wir ein weiteres Mal tarifpolitische Maßstäbe und sorgen für Entlastung bei jenen Kolleginnen und Kollegen, die besonderen Belastungen unterworfen sind.“
Co-Verhandlungsführerin Cosima Ingenschay
Ein weiterer Erfolg der EVG: in allen 14 NE-Unternehmen, mit denen gemeinsam verhandelt wurde, wird der noch offenen Betrag zur maximal möglichen Inflationsausgleichsprämie noch im Dezember 2024 steuerfrei ausgezahlt. Zudem bleiben die Wahlmodelle, bei denen sich EVG-Mitglieder zwischen mehr Geld, mehr Urlaub oder mehr Freizeit entscheiden können, unangetastet. „Das war unseren Kolleginnen und Kollegen ganz wichtig“, stellte Co-Verhandlungsführer Kristian Loroch fest.
Der jetzt vereinbarte Tarifabschluss gilt für die AKN Eisenbahn GmbH, Die Länderbahn GmbH DLB, Erfurter Bahn GmbH, Osthannoversche Eisenbahnen AG, SInON Schieneninfrastruktur Ost-Niedersachsen GmbH, SüdThüringen-Bahn GmbH, eurobahn GmbH & Co. KG, VIAS GmbH, VIAS Logistik GmbH, VIAS Rail GmbH, Abellio Mitteldeutschland GmbH, WestfalenBahn GmbH, vlexx GmbH, erixx GmbH. Die Laufzeit beträgt 25 Monate, bis zum 31.12.2026. Der Bundesvorstand der EVG muss dem Abschluss noch zustimmen.
Quelle: EVG