Die Bundesnetzagentur hat gestern (31.3.2020) die Entgelte der DB Netz AG für die Nutzung von Zugtrassen (Trassenentgelte) in der Netzfahrplanperiode 2020/2021 genehmigt. Bei den Trassenentgelten im Schienenpersonennahverkehr hat die Bundesnetzagentur die durch die DB Netz AG vorgelegten Entgelte für 2021 gegenüber dem Antrag und auf Grundlage der erhöhten Mittel für den öffentlichen Personenverkehr um rund drei Prozent angehoben.
Die Entgelte im Schienenpersonenfernverkehr wurden gegenüber dem Genehmigungsantrag im Schnitt um rund fünf Prozent abgesenkt. Grund für die Absenkung ist insbesondere, dass die Mehreinnahmen des Nahverkehrs durch eine entsprechende Absenkung der Entgelte im Fern- und Güterverkehr zu kompensieren waren. Darüber hinaus hat die Bundesnetzagentur die Entgelte in dem insbesondere von Markteinsteigern genutzten Segment „Punkt-zu-Punkt“ zusätzlich deutlich reduziert.
Die Entgelte im Schienengüterverkehr wurden gegenüber dem Genehmigungsantrag im Schnitt um rund acht Prozent abgesenkt. Neben dem kompensatorischen Effekt aus den erhöhten Entgelten für den Nahverkehr hat die Bundesnetzagentur darüber hinaus – wie bereits in den Vorjahren – das Entgelt im Marktsegment „Standard“ gegenüber dem Genehmigungsantrag der DB Netz AG reduziert.
Die Bundesnetzagentur hat die Genehmigung mit einem Widerrufsvorbehalt versehen.
Quelle: Bundesnetzagentur